Hochkomplexe Begriffe gestalten die Gesetzgebung in der Gesundheit bzw. in der Pflege. Das Bundesministerium für Gesundheit nutzt nun youtube auch dazu, etwas Licht in die umfangreichen Möglichkeiten der Leistungen Pflegebedürftiger zu bringen. Durch praktische Erklärungen, welche in klarer, einfacher und ruhiger Sprache vermittelt werden, können sich sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige informieren. Die Videos gehen im Schnitt zwischen zwei bis vier Minuten.
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Praktisch erklärt – Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Diesen Leistungen wird heute oft noch wenig Beachtung geschenkt. Vor allem kann die Verhinderungspflege auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass pflegende Angehörige auch tagsüber bis zu 8 Stunden verhindert sein könnten und z.B. ein ambulanter Pflegedienst Leistungen zu Hause beim Pflegebedürftigen erbringt. Werden die Leistungen nicht in Anspruch genommen, verfallen diese im darauffolgenden Kalenderjahr zum 01.07.