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34-2015: BARRIEREFREIHEIT IN DENKMALGESCHÜTZTEN GEBÄUDEN

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Ein neuer und spannender Artikel von Ulrike Jocham, einen herzlichen Dank fürs teilen. Dieses Thema ist definitiv eher außerhalb des Fokus, jedoch gerade für viele kulturelle Städte, auch in Deutschland, hoch interessant. Schließlich brauchen Bürger nicht nur eine schöne Gebäudefassade, sondern auch „innere Werte“. 


Fortschrittliche Außentürdichtung ersetzt hinderliche Türschwelle im Baudenkmal in Geislingen


Inklusion bedeutet, dass jeder Bürger überall am Leben in der Gemeinschaft teilhaben kann und niemand z. B. durch benutzerunfreundliche Architektur ausgeschlossen wird. Deshalb wurde im Sommer 2014 im denkmalgeschützten Schubarthaus, einem Teilgebäude des Geislinger Rathauses, die vorhandene drei Zentimeter hohe Türschwelle der Eingangstür komplett abgebaut und durch eine schwellenfreie Magnet-Doppeldichtung ersetzt.
Gestaltungsanforderung Barrierefreiheit und Gebrauchstauglichkeit


„Gerade öffentliche Ämter müssen für jeden Bürger sicher und komfortabel ohne Hindernis oder Stolpergefahr zugänglich sein“, betont Joachim Burkert, der als Leiter des Geislinger Hochbauamtes den schwellenfreien Eingang ermöglichte: „Die Initialzündung für diese Umbaumaßnahme kam vom Stadtbehindertenring STeiGle – Selbstbestimmung, Teilhabe, Gleichberechtigung, der innerhalb einer Vortragsreihe die Referentin Ulrike Jocham eingeladen hatte und die unter anderem auf diese fortschrittliche Technik bei Türen aufmerksam machte. Nachdem wir von der extrem flachen Magnet-Doppeldichtung für bestehende Gebäude, die direkt auf den Rohfußboden aufgesetzt werden kann, erfahren haben, sollte die barrierefreie Umbaumaßnahme so schnell wie möglich zum Wohle der Bürger durchgeführt werden.“


Dank einer zügigen Bearbeitung durch die zuständige höhere und untere Denkmalschutzbehörde von lediglich zwei Wochen Dauer wurde dieses Ziel rasch Realität. „Das Thema Inklusion ist uns wichtig“, unterstreicht der unter anderem für den Denkmalschutz zuständige Fachbereichsleiter für die Bauverwaltung Peter Lecjaks. Natürlich müsse auch ein Baudenkmal gebrauchstauglich bleiben, vor allem, wenn es sich wie hier um ein öffentliches Gebäude handle, das nach der Landesbauordnung von Baden-Württemberg barrierefrei gestaltet werden müsse, sagt Lecjaks. [...]


Quelle: http://www.inklusiv-wohnen.de




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