Die letzte Zeit hat einige interessante Erfahrungen mit sich gebracht in Bezug bei der Einstufung in eine Pflegestufe.
Unsere Erlebnisse im letzten halben Jahr haben gezeigt, dass es häufiger als bisher dazu kam, dass
1. eine erste Einstufung in eine Pflegestufe abgelehnt wurde
2. eine Höherstufung abgelehnt wurde
3. eine Einstufung nur an Hand von Unterlagen und nicht vor Ort beim Pflegebedürftigen erfolgt ist und
4. die Begutachtungstermine sehr lange auf sich warten lassen haben
Welche Gründe vorlagen konnten wir nur vereinzelt feststellen. Jedoch gelang es uns gemeinsam mit den Angehörigen bzw. Pflegebedürftigen die Situationen zu klären.
Zu 1.
Die Pflegebedürftigen hatten bereits schon vorher selbst versuchteine Pflegestufe zu erhalten und sind gescheitert. Vor kurzem hatten Sie unsere Hilfe gesucht und innerhalb kurzer Zeit erfolgte ein Ersthausbesuch. Wir nahmen ihre Potentiale/ Ressourcen bzw. möglichen Hilfebedarf auf. Es stellte sich heraus, dass die nötigen Voraussetzungen für das erhalten der Pflegestufe I gegeben waren. Unser Vorschlag, welche von den Damen dankbar angenommen wurde war folgender.
Wir als ambulanter Pflegedienst beginnen mit der Versorgung von Medikamenten und 2 mal die Woche eine Große Grundpflege (Baden/ Duschen). Jeder der Damen hatte für die Versorgung keine finanziellen Mittel. Zwar wird die Medikamentengabe über die Krankenkasse finanziert, jedoch muss die Grundpflege über die Pflegekasse bezogen werden. Dazu ist eine Pflegestufe nötig.
Unser Angebot war:
Der Beginn der Versorgung erfolgte Anfang des Monats mit zeitnaher Neubeantragung der Pflegestufe. Unser ambulanter Pflegedienst versorgte die Damen bereits zwei bis drei Wochen, als die neue Begutachtung stattfand. Diesmal war eine Pflegefachkraft bei der Begutachtung anwesend. Diese schilderte den Ablauf der Leistungen, welche bei der jeweiligen Pflegebedürftigen erfolgt. Aus der Kombination Leihe plus Fachpersonal ist es in beiden Fällen gelungen, dass die Pflegestufe I anerkannt wurde.
Letztendlich konnten Pflegebedürftige bereits versorgt werden und die Leistungen, durch die Rückwirkende Anerkennung der Pflegestufe ohne Probleme bezahlt werden. Mit einem vertrauenswürdigen Pflegedienst kann es somit eine Chance geben, dass sie oder Angehörige erfolgreich eine Pflegestufe erhalten. Jedoch nur, wenn die Experten des Pflegedienstes auch tatsächlich den Bedarf für die Einstufung in eine Pflegestufe feststellen.
Zu 3.
Gerade nach einem langen Krankenhaus- oder Rehaaufenthalt kann es häufiger dazu kommen, dass bei der Beantragung der Pflegestufe der Ablauf abweicht. Noch während der zukünftige Pflegebedürftige zum Beispiel im Krankenhaus ist, werden dort Untersuchungen und Aufzeichnungen durchgeführt. Nach mehrwöchigem Aufenthalt im Krankenhaus und anschließender Ankunft zu Hause erfolgt eine Information an den Medizinischen Dienst (MDK) mit entsprechenden Unterlagen des Gesundheitszustandes.
Dadurch kann es dazu kommen, dass der MDK die Informationen aus den Unterlagen für ausreichend erachtet eine Eistufung vorzunehmen. Häufig erhält die betroffene Person bzw. seine Angehörigen im Krankenhaus oder Rehazentrum auch eine Einschätzung, welche Pflegestufe später in Frage kommt. Sollte die Pflegestufe, in welche der MDK einstuft nicht mit jener Aussage aus dem Krankenhaus übereinstimmen, sollten sie überlegen in Widerspruch zu gehen. Auch die Hinzuziehung eines ambulanten Pflegedienstes könnte mehr Klarheit verschaffen.
Dies sind ein Paar Eindrücke von unseren Erfahrungen, welche haben Sie gemacht?