Das kommende Jahr sieht auch für Pflegehilfsmitteleine Steigerung der Leistung vor.
Eine Tabelle zum Überblick vom Bundesministerium:
bpa-Informationen rund um die Pflege
Hilfsmittel werden von Ärzten durch ein Rezept verordnet und die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Allerdings nur in gewissen Höhen! Die Übernahme eines Eigenanteils bzw. einer Zuzahlung sollte vorher geprüft werden.
Bei Hilfsmitteln, welche von einem Sanitätshaus ausgeliehen werden können (z.B. Rollatoren) fällt der Eigenanteil zumeist weg.
Hilfsmittel sollen dazu dienen, die Gesundheit zu stärken, Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis (welches auch online verfügbar ist), können Sie sich informieren, welche „Gegenstände“ zu Hilfsmitteln zählen. Allerdings ist dieses Verzeichnis nicht abschließend. Bedeutet somit, dass auch nicht aufgeführte Gegenstände als Hilfsmittel im Einzelfall deklariert werden können.
Hilfsmittelverzeichnis online:
Quellen:
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/P/Pflegestaerkungsgesetze/Pflegeleistungen_nach_Einfuehrung_des_Pflegestaerkungsgesetz_1.pdf
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