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Channel: GPS - Gesundheit, Pflege und Soziales
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91-2014: Steigerungen 2015 – Pflegesachleistungen

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Das kommende Jahr 2015 bringt in der Pflege eine erneuerte Gesetzgebung. Klar ist eins: Es gibt erhöhte Beträge, wenn eine Person ambulantversorgt wird! Die pflegerische Versorgung und Betreuung in der eigenen Häuslichkeit soll noch mehr an Charme gewinnen.

Die Pflegesachleistung umfasst Leistungen der Grundpflege, der Betreuung und Hauswirtschaft, welche erbracht werden durch einen ambulanten Pflegedienst.

Eine Tabelle zum Überblick vom Bundesministerium:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Diese Beträge stehen nach bewilligter Pflegestufe pro Monat für den Einkauf von Dienstleistungen bei einem ambulanten Pflegedienst zur Verfügung. Das bedeutet, selbst wenn die Pflegestufe zum Beispiel erst zum 17. eines Monats genehmigt wird, der volle Betrag zur Verfügung steht.
 
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Pflegekasse und dem jeweiligen ambulanten Pflegedienst. Der Pflegebedürftige bzw. seine Angehörigen erhalten soweit keine Rechnung, es sei denn der Betrag übersteigt die Höhe des Leistungsanspruches und es fallen Investitionskosten an. Aus diesem Grund empfiehlt es sich immer vorLeistungsbeginneine ausführliche Leistungsberatungbei einem Pflegedienst. Am besten macht sich dies mit einem „Ersthausbesuch“, wobei es am sinnvollsten ist, dass alle Personen welche an der Versorgung beteiligt auch anwesend  sind.
 
Investitionskostenübernimmt keine Pflegekasse. Für üblich liegt dieser Wert nicht höher als 7% von den Gesamtkosten aller ausgewählten Leistungen. Von den Investitionskosten finanziert der ambulante Pflegedienst z.B. Autos, Büros, Büroausstattung und ähnliches. Je nach Bundesland werden diese Kosten auch von den Ländern getragen. Wo dies nicht der Fall ist, müssen die Kosten privat gezahlt werden. Unter Umständen ist auch eine Inanspruchnahme von Hilfe beim Sozialamt möglich.
 
Jeder Pflegedienst besitzt einen eigenen Punktwert. Dies bedeutet, dass ein und dieselbe Leistung (zum Beispiel kleine Morgen-/ Abendtoilette) bei jedem Pflegedienst einen anderen Preis haben kann. Je Höher der Punktwert, desto höher der Preis. Schlussendlich sollte aber immer die Qualität entscheiden, schließlich geht es um ein angenehmes Leben.

Im nächsten Beitrag gehen wir auf das Pflegegeld ein.
  
Quellen:
 
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/P/Pflegestaerkungsgesetze/Pflegeleistungen_nach_Einfuehrung_des_Pflegestaerkungsgesetz_1.pdf
 
bpa-Informationen rund um die Pflege


 
 
 

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