Quantcast
Channel: GPS - Gesundheit, Pflege und Soziales
Viewing all articles
Browse latest Browse all 252

44-2015: Barrieren machen allen Generationen zu schaffen

$
0
0
Die Frage, wie Menschen jeden Alters ihr Leben weiter in Zufriedenheit verleben können, eröffnet große Herausforderungen. Das es einfach so weiter geht wie für alle gewohnt, wird in der Breiten Masse nicht mehr sehr lange funktionieren. Warum? Nun unsere Ressourcen nehmen in jeglichen Bereichen ab. Gegen diese Schwarzmalerei gibt es natürlich Lösungen, welche jenen Herausforderungen begegnen. Welche gibt es bereits heute bzw. sind im entstehen?

Um in Zukunft zufrieden und weiterhin selbstständig zu leben, benötigen Menschen jeden Alters Produkte und Bauten die sich Ihnen anpassen und nicht umgekehrt. Dies wird am schnellsten realisiert durch Barrierefreiheit in jeglicher Form. Zum Beispiel durch den völligen Verzicht von Schwellen in Gebäuden oder bei Bürgersteigen und Produkten, welche sich intuitiv bedienen lassen.

Die Barrierefreiheit wurde im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen festgehalten und definiert.

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Ein „Universelles Design“ oder ein „Design für Alle“ sollte oberstes Ziel bei der Ausgestaltung der Wohnumgebung sein. Dazu lassen sich sieben Prinzipien zu Grunde legen:

  1. Breite Nutzbarkeit
  2. Flexibilität in der Benutzung
  3. Einfache, intuitive Benutzung
  4. Sensorisch wahrnehmbare Informationen
  5. Fehlertoleranz bei der Benutzung
  6. Niedriger körperlicher Aufwand
  7. Angemessene Größe und Platz für Zugang und Benutzung

Als rechtliche Grundlage für barrierefreies Bauen gibt es normative Regelungen in den DIN Vorschriften. Allerdings gibt es in Deutschland für jedes Bundesland eigene Landesbauordnungen, welche zu beachten sind. Für Sachsen - Anhalt gilt das WTG Wohn- und Teilhabegesetz.

 
Jetzt fragen Sie sich bitte selbst:

Wie viele Häuser haben wunderschöne drei bis fünf Stufen zur Eingangstür?
Das Begehen des Balkons oder der Terrasse ist fast immer nur mit einer Schwelle möglich? Muss das wirklich alles sein? Sie sperren sich selbst ein, noch nicht jetzt, doch später auf jeden Fall.

 
Bei Fragen und Planungen können wir als Sachverständige für altersgerechten Umbau behilflich sein.


Quelle:

universalRAUM - Institut für evidenzbasierte Architektur im Gesundheitswesen GmbH [Hrsg.] (2012): Evidenzbasiertes Planungshandbuch Barrierefreiheit, Reihe EPH, Band 2, 1. Auflage

Viewing all articles
Browse latest Browse all 252


<script src="https://jsc.adskeeper.com/r/s/rssing.com.1596347.js" async> </script>