Im Pflegealltag wird die Pflegedienstleitung kurz als PDL bezeichnet. Im ambulanten Bereich kommt es häufiger vor, dass der Geschäftsführer/ die Geschäftsführerin gleichzeitig PDL sind. Dies ist der Fall, wenn die Geschäftsleitung eine ausgebildete Pflegefachkraft ist. Vielfach ist ein Indiz, wenn der Pflegedienst den Vornamen oder den Nachnamen der Geschäftsleitung trägt. Zum Beispiel, „Schwester Anna“ oder „Pflegedienst Rose“.
Die Grundausbildung muss mit einem anerkannten Berufsabschluss abgeschlossen werden. Zum Beispiel als Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Altenpfleger. Außerdem muss vor Beginn der Führungstätigkeit eine minimale Berufspraxis vorgewiesen werden in Kombination mit entsprechenden Weiterbildungen. Weiterbildungsinhalte sind unteranderem: Qualitätsmanagement, Betriebswirtschaftslehre, Marketing u.v.m.
Außerdem verlangt der Gesetzgeber, dass immer eine stellvertretende Leitungsperson anwesend ist. Dies bedeutet eine stellv. PDL. Und dies sind unsere beiden Führungsspitzen:
Frau Schäfer ist ausgebildete examinierte Altenpflegerin und seit fast fünf Jahren in unserem Unternehmen. Frau Kinsler (examinierte Krankenschwester) ist ihre Stellvertretung bei Abwesenheit, aber auch im täglichen Arbeitsalltag sind beide gleich verantwortlich und arbeiten als Team Hand in Hand. Sie ist ca. zweieinhalb Jahre da. Als Führungsdoppelspitze sind Sie voll in die pflegerischen Touren involviert.
Das bedeutet, Sie kennen jeden Patienten persönlich und wissen welche Dienstleistungen gewünscht werden und welche Zeitkorridore zu schaffen sind. Dadurch können Sie mit anderen Kollegen und Kunden auf kurzen Wegen kommunizieren und Anliegen zügig berücksichtigen. Außerdem übernehmen Sie viele wichtige Bürotätigkeiten, wie Aktenpflege, Verordnungs- und Dienstleistungsmanagement, Dienstplanerstellung, durchführen der Leistungsplanung, Arzttermine organisieren und und und.