Sie alle sind in der Regel bei einer Kasse ihrer Wahl versichert um Krankheitsfälle abzusichern. Nun ist Ihnen bewusst, dass sie dadurch automatisch in einer Krankenkasse und gleichzeitig in derselben Pflegekasse versichert sind? Diese Erkenntnis ist entscheidend um wissen zu können, was Sie wo beantragen könnten und welche Leistungen abrufbar wären.
Leistungen der Krankenkasse sind nicht gleich Leistungen der Pflegekasse
Für die Dienstleistungendie sie bei einem ambulanten Pflegedienst erhalten können sieht die Aufteilung nach dem Kostenträger wie folgt aus:
Natürlich sind sämtliche aufgeführten Leistungen der Pflegeversicherung auch privat abrechenbar, wenn keine Pflegestufe vorhanden ist.
Diese kleine Übersicht stellt eine Orientierungshilfe für mögliche Leistungen dar und bietet keine Garantie dafür, Anspruch auf aufgeführte Leistungen zu erhalten. Dies liegt im Ermessen des jeweiligen Arztes bzw. der Kranken- und Pflegekassen.